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21.12.2011 Ergebnisse der 2. Marburger Coaching-Studie Coaching hat sich in den vergangenen 20 Jahren zum populärsten Personalentwicklungsinstrument entwickelt. Die Einschätzungen namhafter Experten legen nahe, dass Coaching (das in der Studie als "Business Coaching" definiert wird) auch in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen wird - so die Autoren der 2. Marburger Caoching-Studie Michael Stephan und Peter-Paul Gross. Nach Angabe der für den Einsatz von Coaching verantwortlichen befragten Unternehmensvertreter dauert ein Coaching durchschnittlich 13,5 Stunden zu jeweils 60 Minuten und erstreckt sich über einen Zeitraum von 6,3 Monaten. Mit der Entscheidung über den Coaching-Einsatz ist neben der Geschäftsführung (27%) meist die Leitung der Personalentwicklung (28%) und die Abteilungs- / Bereichsleitung (22%) betraut. Die der Personalentwicklung hierarchisch übergeordnetete Personalleitung ist nur selten (4%) in die Entscheidung eingebunden. Zu den häufigsten Coaching-Anlässen gehören die Reflexion des eigenen Führungsverhaltens und des persönlichen Auftretens, Konfliktmanagement / Mobbing, Positionswechsel / Neuorientierung, Work-Life-Balance und das Gesprächsverhalten in Mitarbeitergesprächen. Coachs sind heute auf allen hierarchischen Ebenen in Unternehmen eingesetzt. Im Jahr 2010 erhielten externe Coachs durchschnittlich 24,4 Coaching-Aufträge. Der durchschnittliche Brutto-Stundensatz bewegte sich zwischen 177,88 € und 233,21 €. 2010 erwirtschafteten Coachs durchschnittlich 41.238,33 € durch Coaching-Dienstleistungen. Quelle: Philipps Universität Marburg Bundestag beschließt Mediationsgesetz Der Deutsche Bundestag hat am 15.12.2011 einstimmig das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung beschlossen. Mit diesem Gesetz soll die außergerichtliche Streitlösung in Deutschland gestärkt und die Justiz entlastet werden. Kernstück ist das sog. Mediationsgesetz, das neben einer Begriffsbestimmung der Mediation die Aufgaben des Mediators umreißt und ihn zur Offenlegung von Interessenkonflikten, zur Verschwiegenheit sowie zur Aus- und Fortbildung verpflichtet. Künftig sollen sämtliche Klageschriften Angaben darüber enthalten, ob der Versuch einer außergerichtlichen Konfliktbeilegung vor Klageerhebung unternommen wurde bzw. warum ein außergerichtlicher Einigungsversuch nicht stattgefunden hat. Ist die Klage erhoben, kann das Gericht den Parteien künftig eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorschlagen. Damit will der Gesetzgeber Verfahren außergerichtlicher Konfliktbeilegung in sämtlichen Bereichen der Rechtsordnung stärken. Gleichzeitig hat sich der Gesetzgeber von der im Gesetzgebungsverfahren besonders heftig kritisierten gerichtsinternen Mediation verabschiedet. Stattdessen soll es sog. Güterichter geben, die im Gegensatz zum Mediator rechtliche Bewertungen vornehmen und den Parteien einen konkreten Vorschlag zur Lösung des Konflikts unterbreiten dürfen. Außerhalb des Gerichts tätige Mediatoren sind zur Verschwiegenheit über Inhalt und Ablauf des Mediationsverfahrens verpflichtet. Im Fall des Scheiterns der Mediation steht ihnen ein Zeugnisverweigerungsrecht in nachfolgenden Streitverfahren zu. Wer als "einfacher" Mediator tätig werden will, muss sich selbstverantwortlich theoretische Kenntnisse über im Gesetz näher präzisierte Ausbildungsinhalte verschaffen. Daneben sieht das Gesetz einen "zertifizierten" Mediator vor. Als solcher darf sich nur bezeichnen, wer eine Ausbildung im Umfang von mindestens 120 Stunden abgeschlossen hat, die im Einzelnen vorgegebenen Ausbildungsstandards entsprechen muss. Die Details der Ausbildungsanforderungen sowie die Erfordernisse der Zertifizierung durch eine möglichst private Institution sind einer noch zu erlassenen Rechtsverordnung des BMJ vorbehalten. Das verabschiedete Gesetz wird nun dem Bundesrat im zweiten Durchgang zugeleitet. Stimmt der Bundesrat zu, tritt das Gesetz am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Quelle: Centrale für Mediation Neues Selbst-Coaching-Tool "Big Rocks" Passiert es Ihnen auch manchmal, dass Sie vor lauter Routinetätigkeiten die wirklich wichtigen Projekte liegen lassen? Dann nutzen Sie doch den Jahreswechsel dazu, darüber nachzudenken, welche Vorhaben Ihnen besonders wichtig sind und mit klar definierten "Big Rocks" in das Jahr 2012 zu starten. Ich mache das seit etlichen Jahren Ende Dezember / Anfang Januar und war bisher jedes Mal froh über die damit einhergehende Klarheit. Und das bei einem Zeitaufwand von vielleicht grade mal einer Stunde! Definieren Sie zum Jahreswechsel doch auch mal einige Projekte, die Sie schon lange in Angriff nehmen wollten, es aber bisher nicht getan haben. Sie wussten zwar vielleicht, dass sie wichtig wären, aber nie waren die Vorhaben dringend genug und so sind sie immer wieder in der täglichen Email-Flut oder im Post-Berg untergegangen. Und so ist wieder ein Jahr verganhgen und man hat die Sache, von der man weiß, dass sie einen beruflich (z.B. ein Buch schreiben oder die Website neu konzipieren) oder privat (z.B. in einem Fitness-Club anmelden) sehr voranbringen würde, wieder nicht angepackt. Das ist zwar nicht weiter schlimm, denn es passiert in der Regel zunächst einmal nichts weiter Tragisches. Allerdings bleiben auch die großen Vorteile aus. Man bleibt mehr oder weniger stehen und im Laufe der Jahre kann daraus leicht Frust oder Resignation werden, die sich dann auch meist nicht mehr so leicht auflösen lassen. Wenn man jedoch regelmäßig "Big Rocks" definiert und zielbewusst angeht, bringt einem das Bewegung, Abwechslung, persönliches Wachstum, Erfolgserlebnisse und Glücksgefühle. Um es für Sie leicht zu machen, finden Sie hier ein PDF, in das Sie IHRE besonders wichtigen (aber vielleicht eben nicht dringlichen) Vorhaben für das Jahr 2012 eintragen können. Machen Sie sich eine Kopie davon und hängen Sie sie an Ihre Pinnwand, damit Sie Ihre "Big Rocks" immer im Blick haben und inspiriert werden, regelmäßig etwas für sie zu tun. Manchmal reichen 5 Min. pro Tag... |
